Handgepäck

Handgepäck

Informationen zu den aktuellen Handgepäckbestimmungen finden Sie auf der Homepage Ihrer Airline.
Corendon Airlines
Ryanair

Information zur neuen EU-Regelung zur Luftsicherheit
Handgepäckbestimmungen seit dem 06.11.2006

Die Europäische Kommission hat als Reaktion auf die im August d. J. in London vereitelten Terroranschläge Beschränkungen für die Mitnahme von Flüssigkeiten erlassen, die Fluggäste in den Bereich hinter die Kontrollstellen und bis ins Flugzeug mitnehmen dürfen. Diese Beschränkungen werden vom 06. November 2006 an in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten.

Konkret bedeutet dies, dass nur noch Flüssigkeiten in Einzelbehältnissen mit einem Fassungsvermögen von nicht mehr als 100 ml, diese in einem durchsichtigen, wieder verschließbaren, maximal 1 Liter fassenden Plastikbeutel verpackt, im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.

Der Plastikbeutel (z.B. wieder verschließbarer Gefrierbeutel) muss komplett geschlossen sein und kann gegen eine geringe Gebühr in unseren Flightbag Automaten erworben werden. Diese befinden sich im Terminal vor der Bordkartenkontrolle und im Abflugbereich, direkt hinter der Sicherheitskontrolle.

Zu den Flüssigkeiten zählen Gels, Pasten, Lotionen, Mischungen von Flüssigkeiten und Feststoffen sowie der Inhalt von Druckbehältern, wie z.B. Zahnpasta, Haargel, Getränke, Suppen, Sirup, Parfum, Rasierschaum, Aerosole und andere Artikel mit ähnlicher Konsistenz.

Ausnahmen von der Beschränkung sind möglich, wenn die Flüssigkeit während der Reise für medizinische oder spezielle diätetische Zwecke benötigt wird und dies von einem vorgewiesenen ärztlichen Attest bestätigt wird. Gleiches gilt für Babynahrung.

Außerdem können sämtliche nach den Fluggast-Kontrollstellen erworbene Flüssigkeiten mitgenommen werden, sofern der Ausgangs- oder Umsteigeflughafen sich im Gebiet der EU befindet.

Ausnahmen gelten auch für an Bord von EU – Luftfahrtunternehmen gekaufte Flüssigkeiten.

Der Flughafen empfiehlt Ihnen größere Flüssigkeitsmengen in Einzelbehältnissen über 100 ml stets im Reisegepäck mitzuführen.

Verantwortlich für die Fluggastkontrolle am Airport Weeze ist die Bezirksregierung Düsseldorf.

Detaillierte Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamt, der Bundespolizei oder bei Ihrer Fluggesellschaft.